Das Studium wird immer internationaler, Menschen aus allen Erdteilen und Kulturen begegnen sich an den Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des AKAFÖ. Wir stellen den Kontakt her, wir fördern das Miteinander, wir helfen zu verstehen. Wir erklären Deutschland und die Welt - auch Dir.
Globalisierung und Mobilität zeichnen zunehmend den heutigen Alltag aus und damit auch das Leben vieler Studierender. Das Leben in der internationalen Gemeinschaft bedeutet die Inklusion aller Kulturen, Sprachen und Lebensweisen. Um diese Vielfalt zu erleben, muss man sich auf das Neue einlassen. Das bringt nicht nur neue Erfahrungen mit sich, sondern fördert auch eine erweiterte Sicht auf die Welt.
Bei unserer Arbeit halten wir uns an die Idee des globalen Dorfes. Wir möchten allen Studierenden ein offenes Miteinander ermöglichen und die Möglichkeit bieten, andere Kulturen kennenzulernen.
Weiterbildungsangebote, die sich speziell an Berufstätige wenden, gibt es auf www.ils.de. Ein derartiges Fernstudium neben dem Beruf ermöglicht Absolventen sowohl den Erwerb von Zusatzqualifikationen ohne Gehaltseinbußen als auch Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Neben den Beratungsstellen der Abteilung „Internationales“ des AKAFÖ gibt es eine Fülle weiterer Beratungsstellen in Bochum. Gerne unterstützen wir euch bei Fragen wie, „wo finde ich eine Bleibe“, „wo kann ich mich versichern“, „wie viel Geld brauche ich zum Überleben“, „darf ich neben dem Studium überhaupt arbeiten“ und vielen weiteren Anliegen.
International Office
Team RUBiss International Student Services
Studierenden Service Center (SSC 1/229-230)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
AStA der Ruhr Universität Bochum
Rechts-, Sozial-, Bafög- Beratung
Studierendenhaus SH (0/016)
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Hochschule Bochum
International Office
Outgoings:
Raum C0-05a und C0-05
Incomings:
Raum C0-03 Lennershofstraße 140
44801 Bochum
AStA der Hochschule Bochum
Sozial- und Ausländerberatung
Raum B 01-31/32/33
Lennershofstraße 140
44801 Bochum
Westfälische Hochschule Bocholt
International Office
Andrea Tenbrink
Campus Bocholt
Raum B2.1.07
Münsterstraße. 265
46397 Bocholt
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen
Büro für Internationale Studierende
Regina Klauke
Campus Gelsenkirchen
Raum B4.0.04
Neidenburger Straße 43
45897 Gelsenkirchen
AStA der Westfälische Hochschule
Beratung Soziales und Finanzen
Neidenburger Straße 43
45897 Gelsenkirchen
Ja, zur Einschreibung und zur Verlängerung des Aufenthalts muss eine gültige Krankenversicherungsbescheinigung vorliegen. Der monatliche Beitrag liegt bei ungefähr 80,- €. Achtung: Ab dem 30. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag auf ungefähr 150,- €.
Sprachschüler und Kollegiaten werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. In diesem Fall muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Unser Tipp: Sobald der Studentenstatus erreicht ist, sollte man zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, obwohl die privaten Krankenkassen oftmals preiswerter erscheinen. Sie bieten allerdings nicht die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Kassen und zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Wechsel von den privaten zu den gesetzlichen Kassen nicht mehr möglich.
Bei allen Fragen zum Thema BAföG, KfW-Studienkredit oder Studienabschlussdarlehen der DAKA-NRW wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ausbildungsförderung.
Es gibt einen Verein „Hilfe für ausländische Studierende“. Dieser Hilfsfonds unterstützt Studierende, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, zum Beispiel mit Mietzahlungen, Krankenkassenbeiträgen oder einem Zuschuss zum Lebensunterhalt. Anträge können einmal pro Semester gestellt werden bei:
Einen festen Wohnsitz, das bedeutet den Mietvertrag bzw. die Meldebescheinigung und einen Ausweis.
Im ersten Jahr des Sprachkurses darf man nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde und in den Ferien arbeiten. Danach darf man als Nicht-EU-Ausländer 120 ganze bzw. 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Für Jobs, die über diese Anzahl an Tagen hinausgehen, braucht man eine gesonderte Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche und hat 18 Monate Zeit, eine adäquate Arbeitsstelle zu finden. In dieser Zeit darf man ohne Einschränkung jeglicher Arbeit nachgehen.
Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Wenn Sie eine Unterkunft in einem unserer Studentenwohnheime benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter in der Abteilung Wohnen. Sie können sich dort auch direkt online für einen Wohnheimplatz bewerben.
Während unserer allgemeinen Öffnungszeiten beraten wir Sie gerne vor Ort. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Bei allgemeinen Anfragen können Sie uns auch gerne eine Email senden.
Montag, Dienstag, Donnerstag | 10:00 Uhr – 13:00 Uhr |